ALLES AUS EINER HAND
Leistungen Brandschutz in Bochum


 

Planung Brandschutz / Brandschutzplanung / Brandschutzberatung


Wir begleiten Sie über alle Leistungsphasen hinweg, wenn Sie wünschen, auch nur in einzelnen Leistungsphasen. Zentraler Bestandteil für die Planung Brandschutz ist in der Regel das Brandschutzkonzept, welches wir nach den Vorgaben des Paragraph 9 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erstellen. Haben Sie Fragen zu einem bestehenden Brandschutzkonzept, stehen wir Ihnen auch hier zur Seite.
Die Brandschutzplanung muss aber auch nicht immer zwingend in Verbindung mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes stehen. In einigen Fällen reicht es aus, den Sachverhalt mittels brandschutztechnischer Stellungnahme bzw. einem Brandschutzgutachten darzulegen.
Auch wenn Sie im Rahmen von Umbaumaßnahmen eine Brandschutzberatung benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite und führen für Sie eine Bestandsaufnahme durch oder erstellen bei Bedarf Ausschreibungen für Brandschutzarbeiten, wirken bei der Vergabe mit und stellen die Fachbauleitung Brandschutz.


 






 Bestandsaufnahme Brandschutz


Eine Bestandsaufnahme Brandschutz kann aus vielerlei Hinsicht notwendig oder hilfreich sein.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme findet unter anderem eine Überprüfung der Flucht- und Rettungswege oder brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen statt. 

Auch können die brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden oder Decken aufgenommen und überprüft werden.


Die Dokumentation erfolgt selbstverständlich digital.


 

 



 



 

Bauleitung Brandschutz / Fachbauleitung Brandschutz

 

Sie wissen nicht ob die Schottungen korrekt verbaut wurden, oder zweifeln an der brandschutztechnischen Qualität der Trockenbauwand? Oder wollen Sie einfach nur sicherstellen, dass das Brandschutzkonzept umgesetzt wurde und benötigen hierfür die Bescheinigung?

Wir helfen Ihnen mit der Fachbauleitung Brandschutz, wir wissen worauf es ankommt und unterstützen Sie! Mit der Überwachung von Brandschutzmaßnahmen steigern wir die Qualität Ihrer Baustelle.

 



Brandschutztechnische Stellungnahme in Bochum mit Rettungsplanerstellung




Brandschutzkonzepte

Wir erstellen unsere Brandschutzkonzepte grundsätzlich nach den Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
Unsere Brandschutzkonzepte beinhalten:

  • Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Den Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge, den Nachweis der Löschwasserversorgung und die Angabe über die Hydrantenstandorte
  • Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte beziehungsweise Brandbekämpfungsabschnitte sowie der Rauchabschnitte mit Angaben zur Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und Anforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe
  • Lage, Anordnung, Bemessung (gegebenenfalls durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen
  • Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage, deren Mobilität und Grundzüge der Evakuierung
  • Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, gegebenenfalls mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen sowie von Aufzügen
  • Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung
  • Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte beziehungsweise Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • Die Alarmierungseinrichtungen und Alarmierungsanlagen
  • Lage, Anordnung und gegebenenfalls Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
  • Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraums, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen
  • Grundzüge der funktionalen steuerungstechnischen Zusammenhänge
  • Feuerwehrpläne
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale)
  • Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der BauO NRW 2018 oder in Vorschriften auf Grund der BauO NRW 2018 nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden
  • Anwendung von Verfahren und Methoden des Brandschutzingenieurwesens







Brandschutztechnische Stellungnahmen / Brandschutzgutachten

 

Nicht immer verlangt die Bauaufsicht nach einem Brandschutzkonzept, sondern fordert für ein Vorhaben die Stellungnahme eines Sachverständigen. Auch kann es im Bestand vorkommen, dass Unklarheiten auftreten und die Stellungnahme eines Sachverständigen Abhilfe schafft.

In solchen Fällen genügt es die brandschutzrelevanten Punkte innerhalb einer brandschutztechnischen Stellungnahme bzw. einem Brandschutzgutachten zu analysieren, den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand abzugleichen und daraus resultierenden Maßnahmen darzulegen.

 



 


 

Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601

 

Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und werden oftmals gefordert. Sie dienen den im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe und sind einheitlich nach DIN 23601 zu erstellen.
Flucht- und Rettungspläne müssen folgende Bestandteile enthalten:
- das Verhalten im Brandfall / beim Unfall
- Lage von Erste-Hilfe Einrichtungen
- den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
- die Art und Lage von brandschutztechnischen Anlagen (Brandmeldeanlage, Feuerlöscher, Wandhydranten etc.)
- Standort

 






Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Bei komplexen Vorhaben können Feuerwehrpläne gefordert werden. Diese richten sich grundsätzlich nach DIN 14095, durch die Brandschutzdienststelle können auch weitere Anforderungen gestellt werden.


Ein Feuerwehrplan muss gem. DIN 14095 folgende Inhalte aufweisen:

  • Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner
  • Inhaltsverzeichnis
  • Planstand
  • Art der Nutzung des Objektes (Schule, Industriebau, Verwaltung, KiTa, Verkaufsstätte etc.)


Überdies hinaus können weitere Anforderungen gestellt werden, dies können sein:

  • Rauch- und Wärmabzugsanlagen
  • Aufzüge
  • EDV
  • Technische Besonderheiten
  • Energieversorgung
  • Löschanlagen
  • Löscheinrichtungen
  • Betriebliche Besonderheiten
  • Gefahrenzonen
  • Arbeitszeiten (Schichtdienst, Personalanzahl)
  • Brandmeldeanlagenbeschreibung
  • und Weitere

Wir erstellen nicht nur die Feuerwehrpläne, sondern übernehmen auch die gesamte notwendige Kommunikation mit Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle, damit die Pläne ordnungsgemäß nach kommunalen Vorgaben erstellt werden können.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 in Bochum für Wärmabzugsanlagen und Löscheinrichtungen






Brandschutzbeauftragter extern

Brandschutzbeauftragte können für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) gefordert werden. Dies umfasst u.a. Industriebauten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Versammlungsstätten etc. . Über die gesetzliche Forderung hinaus ist es auch möglich, dass z.B. Sachversicherer einen Brandschutzbeauftragten fordern.


Insofern der Unternehmer nicht über das notwendige eigene Personal für die Bestellung des Brandschutzbeauftragten verfügt, kann diese auch extern erfolgen. Hierbei ist auf die Einbindung in den betrieblichen Brandschutz zu achten, die Aufgaben und der Zuständigkeitsbereich zu definieren.

Gemäß DGUV 205-003, Punkt 3 gehören folgende Punkte zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers,
  8. soweit sie den Brandschutz betreffen: Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  26. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht



Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung wird nach DIN 14096 erstellt und besteht grundsätzlich aus 3 Teilen, die sich an verschiedenen Personengruppen und Nutzer des Gebäudes richten.


Teil A: Verhalten im Brandfall - richtet sich an alle Personen im Gebäude und enthält Anweisungen und Hinweise in Text- und Bildform zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall
Teil B:
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Verhalten im Brandfall - richtet sich an alle Personen, die nicht nur vorübergehend im Gebäude tätig/anwesend sind.
Teil C: Brandschutzorganisation und Handlungshinweise - richtet sich an Personen mit Aufgaben des Brandschutzes (Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer)


Anforderungen an die Brandschutzordnung Teil A, B und C:
Anforderungen an Teil A, gemäß DIN 14096:

  • Bezeichnung
  • Format, Schrift, Aufbau
  • Kennzeichnungen


Anforderungen an Teil B, gemäß DIN 14096:

  • Einleitungen
  • Brandschutzordnung
  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brand melden
  • Alarmsignale und Anweisungen beachten
  • in Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • besondere Verhaltensregeln
  • Anhang


Anforderungen an Teil C, gemäß DIN 14096:

  • Einleitung
  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierungsablauf
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge
  • Anhang




Brandschutzmaßnahmen und Rettungspläne in Bochum







Sachkundigenprüfungen an brandschutztechnischen Anlagen

Wir sind auch nach Abschluss des Bauvorhabens weiterhin für Sie da und unterstützen bei gesetzlich erforderlichen Prüfungen durch Sachkundige bzw. befähigte Personen.


Derzeit bieten wir folgende Leistungen an:

  • Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore
  • Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677
  • Sachkundige Person für Brandabschottungen
  • Sachkundige Person für Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 und DIN 14675
  • Befähigte Person für die Überprüfung von Brandschutzklappen (bald)
  • Befähigte Person für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (bald)
  • Befähigte Person für Löschwassertechnik und Wandhydranten (bald)



Sachkundigenprüfung an brandschutztechnischen Anlagen in Bochum



 
 
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